Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"Die Baugenehmigung ist in Deutschland kein einheitliches „Kochrezept“, sondern folgt zwar einem grundsätzlich ähnlichen Ablauf, der sich aus den Vorgaben der Musterbauordnung ableitet. Entscheidend ist aber: Jedes Bundesland regelt die Details in seiner eigenen Landesbauordnung. Das betrifft zum Beispiel, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei behandelt werden, wer den Bauantrag einreichen darf und wie die Behörden in der Praxis prüfen. Grundsätzlich startet das Verfahren damit, dass Sie klären, ob Ihr Vorhaben nach den planungsrechtlichen Vorgaben überhaupt zulässig ist. Dazu gehört in vielen Fällen der Blick in den Bebauungsplan oder – falls kein Bebauungsplan existiert – die Beurteilung nach den allgemeinen Regeln zur baulichen Nutzung. Erst wenn diese Grundlage passt, wird der Bauantrag als nächster Schritt bei der zuständigen Stelle eingereicht. Im weiteren Verlauf prüft die Bauaufsicht die eingereichten Unterlagen. Dabei geht es typischerweise um die Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften, um die Einhaltung von Abstandsflächen und um die Frage, ob das Bauvorhaben technisch und formal so aufbereitet ist, dass es geprüft werden kann. Je nach Bundesland kann der Umfang dieser Prüfung und die Form der Beteiligung anderer Stellen variieren. Ein wichtiger Unterschied zwischen den Ländern liegt auch darin, wie der Weg zum Antrag organisiert ist. Manche Bundesländer bieten digitale Antragsverfahren an, andere arbeiten weiterhin stärker mit klassischen Einreichwegen. Außerdem unterscheiden sich die Anforderungen daran, wie die Unterlagen zusammenzustellen sind und welche Qualifikationen für die Bauvorlage erforderlich sind. Für Bauvorhaben in Ihrem Bundesland lohnt sich daher der Blick in die dortige Landesbauordnung, um den konkreten Ablauf und die zuständigen Stellen richtig einzuordnen.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Moers
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Moers. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren vor allem sauber klären, ob ihr Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist oder ob es als verfahrensfrei beziehungsweise genehmigungsfrei behandelt wird. Denn der genaue Umfang solcher Ausnahmen kann sich je nach Art des Bauvorhabens unterscheiden, und eine falsche Einordnung führt später oft zu Nachforderungen. Praktisch hilft, früh die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und die Unterlagen so vorzubereiten, dass die Bauaufsicht die Angaben nachvollziehen kann. Wer die Zuständigkeiten und Anforderungen im Vorfeld klärt, vermeidet Verzögerungen im Verfahren.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Moers.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.